Antragsstellung nach Genehmigungsverfahren nach dem Bundes Immissions Schutz Gesetz (BImSchG)
Für Windenergieanlagen mit einer Gesamthöhe von über 50m ist ein Genehmigungsverfahren nach dem Bundes Immissions Schutz Gesetz – BImSchG durchzuführen.
Bevor aber Kosten und Zeit für die Genehmigungsplanung freigegeben werden, empfehlen wir den geplanten Standort auf seine Eignung und Verträglichkeit, also auf Genehmigungsfähigkeit zu überprüfen. Nach der Feststellung der Genehmigungsfähigkeit beauftragen wir in Ihrem Namen die notwendigen Fachgutachten und Koordinieren alle Firmen und stellen einen reibungslosen Ablauf sicher.
Wir unterstützen Sie bei der:
- Durchführung des Screening
- Standort- bzw. einzelfallbezogenen Vorprüfung auf Erfordernis einer Umweltverträglichkeitsprüfung
- Erstellung von Schallgutachten
- Erstellung von Schattengutachten
- Erstellung von Gutachten zur Standsicherheit.
- Erstellung von BImSchG Antragsunterlagen
- Schnittstellenkoordination einschließlich Vertretung des Anlagenbetreibers bei allen Behördenterminen
Von der Standortfindung, über Windparkplanung und BImSchG Antragsstellung bis hin zur schlüsselfertigen Errichtung sowie technische Abnahme des Windparks bieten wir Ihnen alles aus einer Hand an.
Rufen Sie uns unverbindlich an, damit wir Ihnen ein passendes Angebot unterbreiten können.