Es geht auch ohne Lärm
Die Ursachen von Lärm sind vielfältig und seine gesundheitsschädlichen Auswirkungen sollten nicht unterschätz werden. Umso wichtiger ist daher eine fachgerechte Untersuchung von Lärmimmissionen.
Nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) müssen die Schallimmissionen die durch den Betrieb von Windenergieanlagen entstehen können schon während der Planungsphase durch einen Schallgutachten nachgewiesen werden. Eine Baugenehmigung kann nur erlangt werden, wenn mit einem Schallgutachten nachgewiesen wird, dass die zulässigen Schallimmissionsrichtwerte nicht überschritten werden, wobei die zulässigen Immissionsrichtwerte je nach Land und der Nutzungsart der benachbarten Gebäude variieren.
Wir bieten Ihnen:
- Erfassung und Dokumentation der relevanten Immissionspunkte anhand einer Standortbesichtigung
- Schallgutachten nach Vorgaben der TA Lärm und DIN ISO 9613-2 auf der Basis berechneter oder vermessener Schallemissionswerte der Windenergieanlagen,
- Betrachtung der Vorbelastung an den Immissionsorten durch vorhandene Windenergieanlagen und andere Schallquellen
- Bewertung und Ausweisung von Vor-, Zusatz- und Gesamtbelastung an den Immissionsorten
- Darstellung des Untersuchungsgebietes auf einer Karte
- Beratung zu notwendigen Maßnahmen bei zu erwartender Überschreitung der Schallimmissionsrichtwerte.
Bei einem persönlichen Gespräch informieren wir Sie gerne über die Besonderheiten und Möglichkeiten unseres Dienstleistungsspektrums.
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